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Aktuell
  Bereits seit Anfang 2021 erhielten die meisten am Pro- gramm 2021-2023 teilnehmenden schweinehaltenden Be- triebe, die bis Ende Juni 2021 ein ITW-Programmaudit erfolgreich bestanden haben, eine Einmalzahlung von je- weils 3.000 Euro. Das Budget hierfür ging aus einer auf 50 Millionen Euro begrenzten Sonderzahlung der Schwarz- Gruppe (Lidl und Kaufland) hervor und konnte deshalb auch nur an eine bestimmte Anzahl von Betrieben gezahlt werden. Auch wenn die allermeisten Betriebe die Prämie erhielten, konnte diese an 316 Betriebe nicht ausgezahlt werden, obgleich sie ein vor dem 30. Juni 2021 bestandenes Audit vorweisen konnten. Gemeinsam mit ihren Partnern aus dem Handel ermöglicht die ITW diesen Betrieben nun dennoch die Einmalzahlung von 3.000 Euro. Die betreffen- den Landwirte müssen nicht aktiv werden, da die ITW die Auszahlung ohne Antrag o.ä. vornimmt.
„Wir sind sehr froh, dass wir nun auch den restlichen 316 Betrieben die Einmalzahlung ermöglichen können. Dies ist sicherlich eine gute Unterstützung für den Start in die 3. Programmphase der ITW “, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Wir konnten die Enttäuschung der Landwirte, die auf die Einmalzahlung gehofft haben, verstehen und freuen uns, dass wir ihnen nun eine erfreuliche Botschaft übermitteln können.“ „Es freut uns sehr, dass die Partner in der ITW entschieden ha- ben, allen Schweinehaltern, die bis zum 30. Juni ihr Audit gemacht haben, die 3.000 Euro auszuzahlen“, sagt Hein- rich Dierkes, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN). „Das ist das rich- tige Signal für die Landwirte und die Branche.“ „Die Situ- ation der Schweinehalter ist dramatisch“, erklärt Hubertus
Beringmeier, Präsident Westfälisch-Lippischer Landwirt- schaftsverband e. V. „Deswegen ist es großartig, dass die Initiative Tierwohl den betreffenden Betrieben die Unter- stützung bietet, die sie jetzt brauchen. Gleichwohl werden die Schweinehalter damit nicht aus der katastrophalen Marktsituation gerettet – das ist aber auch nicht die Aufga- bederITW.“
ASP erreicht Sachsen
Fall bei einem Wildschwein aufgetreten
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schwei- nepest (ASP) bei einem Wildschwein in Sachsen außerhalb der bestehenden Sperrzonen bestätigt hat. Das Nationale Re- ferenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseu- che in der entsprechenden Probe nachgewiesen.
Der Fundort liegt im Landkreis Meißen – in der Nähe der A13 bei Radeburg und damit circa 60 Kilometer außerhalb der bis- her bestehenden Sperrzonen. Das Tier war im Rahmen der er- weiterten Monitoringmaßnahmen erlegt worden, bei denen gesund erlegte Wildschweine auch westlich der bisherigen Zonen untersucht werden. Sachsen muss nun auch hier die entsprechenden Schutzzonen und weitere Schutzmaßnah- men ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu ver- hindern. Ziel ist es, die Ausbreitung der ASP nach Westen zu verhindern und die Tierseuche so schnell wie möglich zu til- gen. Dazu wurden bereits auf Bundes- und Länderebene um- fassende Maßnahmen getroffen.
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