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 Spektrum
  Messe Stuttgart
SÜFFA eröffnet den Messeherbst 2021
Die Vorbereitungen für die Jubiläumsausgabe der Süffa sind im vollen Gange. Als erster großer Branchentreff öffnet die Fachmesse für die Fleischbranche vom 18. bis 20. September in Stuttgart die Messetore. Nach einigen kleineren, wichtigen Gastveranstaltungen im Sommer startet die Messe Stuttgart das „Projekt Wiederbeginn“ mit einem Highlight aus ihrem eigenen umfangreichen Portfolio. Mit der Süffa, der Fachmes- se für die Fleischbranche, stellt sie die Weichen in einen er- eignisreichen Messeherbst. Drei Tage wird die Fleischerfach- messe eine Vielfalt an Produkten aus den Bereichen Produkti- on, Verkauf und Ladenausstattung zeigen. In diesem Jahr wird in Stuttgart zudem ein stolzes Jubiläum gefeiert: Die 25. Aus- gabe der Süffa bringt erneut das Metzger- und Fleischerhand- werk zusammen und bietet allen Beteiligten einen zentralen Marktplatz für den ersehnten, persönlichen und fachlichen
Von 18. bis 20. September heißt es auf der Süffa wieder „Hereinspaziert!“
Austausch. Die BesucherInnen können unbesorgt zur Süffa kommen, denn das Sicherheits- und Hygienekonzept der Messe Stuttgart bietet den Gästen den bestmöglichen Schutz und ermöglicht eine sichere Teilnahme an der Messe. Andreas Wiesinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart, blickt positiv auf den Messebetrieb: „Die Süffa wird sicher und allen Vorschriften der Behörden entsprechend stattfinden. Das Impfen gegen Corona nimmt in Deutschland weiter Fahrt auf, zusätzlich passen wir unser Konzept regelmäßig den neu- esten Anforderungen an.“ Mit breiteren Gängen würden die Abstandsregeln während des Messebesuchs optimal einge- halten. Detaillierte Beschreibungen zum Gesundheitsschutz für AusstellerInnen und BesucherInnen sind auf der Website www.sueffa.de/safeexpo veröffentlicht.
Westfleisch
Nach Sønnichsens Weggang vorübergehend mit Doppelspitze
Aus dem geschäftsführenden Vorstand von Westfleisch mit drei Personen wird vorübergehend eine Doppelspitze: Der Fleischvermarkter aus Münster und sein Vorstandsmitglied Steen Sönnichsen gehen künftig getrennte Wege. Die Ge- nossenschaft sei gut gerüstet für die Aufgaben der kommen- den Monate und Jahre, doch diese „werden sicherlich nicht einfacher – im Gegenteil“, betonte Aufsichtsratsvorsitzender Josef Lehmenkühler. „In dieser Situation ist es unerlässlich, dass sich die Führung unseres Unternehmens darüber einig ist, wie und auf welche Weise wir die Zukunft unserer Genos- senschaft gestalten wollen.“ Die Vorstellungen von Steen Sön- nichsen seien dabei in den vergangenen Monaten immer wei- ter von denen der anderen abgewichen. „Das ist auf der einen
   Verband der Ernährungswirtschaft
Einigung auf flächendeckenden Mindestlohn-Tarifvertrag
Der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) und die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten (NGG) sind zu einer Einigung in den Verhandlungen um einen Branchentarifvertrag zum Mindestlohn gekommen.
Die Verhandlungspartner einigten sich
auf einen ab August 2021 stufenweise steigenden Mindestlohn mit Laufzeit bis Ende November 2024. Vorbehaltlich der von beiden Seiten gewünschten Allgemein- verbindlichkeitserklärung wird damit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
deutschen Fleischbranche der Mindestlohn zunächst voraussichtlich auf 11,00 €, dann in Stufen bis Dezember 2023 auf 12,30 € angehoben. Im Vergleich zum aktuellen ge- setzlichen Mindestlohn steht damit vielen Betrieben in einem Zeitraum von zwei- einhalb Jahren eine rund 30-prozentige Steigerung bevor.
„Wir haben uns als Branche bis an die Decke gestreckt“, so VdEW-Hauptge- schäftsführer Vehid Alemić. „Zahlreichen Betrieben der Fleischwirtschaft wird damit viel zugemutet. Vor allem kleine und Fami-
lienbetriebe werden mit den Kostenerhö- hungen schwer zu kämpfen haben.“ Beide Parteien einigten sich auch darauf, eine verbindliche Arbeitnehmerüberlassungs- Quote durch einen 2. Tarifvertrag zu regeln, der nur für Verbandsmitglieder gelten soll. Die Nutzungsoption der Arbeitnehmerüber- lassung durch die Unternehmen gilt unein- geschränkt und auf Basis der Regelungen des GSA Fleisch (Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirt- schaft). Zum Beispiel sind in Saisonzeiten maximal 8 % Leiharbeit in einem Zeitraum von bis zu vier Monaten zulässig.
8 FleischMagazin 7-8/2021

















































































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