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 lanzierte Dr. Arnold. Details können im TKB-Bericht 10 auf www.klebstoffe.com nachgelesen werden.
Normung KRL-Methode: Die KRL-Methode ist jetzt europäisch genormt. Sie ist in der DIN EN 17668 enthalten, die im November 2022 publi-
ziert wurde. „Die Norm hat durch 150 Einsprü- che an Qualität gewonnen“, befand der TKB- Vorsitzende.
Dr. Arnold im Schlussentwurf von der TKB, aber nicht vom Bundesverband Estrich und Belag (BEB) angenommen wurde. Es bleibt in der Fol- ge bei zwei getrennten Merkblättern zur Unter- grundvorbereitung.
TKB-Merkblätter 10 und 13: Beim TKB-Merk- blatt 10 „Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf System- und Trockenhohlböden – Fertig- teilestrichen, Hohl- und Doppelböden“ wurden die beiden Letztgenannten integriert, sodass TKB-Merkblatt 11 nicht mehr aktualisiert wird. Im TKB-Merkblatt 13, das sich dem Kleben von Textilbelägen widmet, wurden die selbstliegen- den Teppichböden integriert (vormals ebenfalls
gen, das zuvor verstreut in den Merkblättern 3, 4 und 7 behandelt wurde, die jetzt nicht mehr aktualisiert werden.
TKB-Merkbklatt 16: Es heißt „Anerkann- te Regeln der Technik bei der CM-Messung“. Dr. Frank Gahlmann (Stauf) wird sich der Über- arbeitung widmen.
Diisocynathaltige Produkte: Verarbeiter, die diisocyanathaltige Produkte (Polyurethane in Beschichtungen, Lacken und Injektionsharzen) einsetzen, müssen bis 24. August 2023 eine Schulung absolvieren. Die Schulung erfolgt über die Webseite ❱❱ www.safeusediisocyanates.eu.
Europäische Bauproduktenverordnung: Die- se Verordnung regelt sämtliche Bauprodukte und soll zukünftig einen Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Hygiene enthalten. Ein Teil der benötigten Daten können die Verlegewerkstoffhersteller durch ihre Umweltproduktdeklarationen (EPDs) beisteuern. Die neue Bauproduktenverordnung soll in zwei Jahren in Kraft treten. Angedacht sei eine lange Koexistenzphase von 20 Jahren von der jetzigen zur künftigen Bauproduktenverord- nung.
Save-the-date: Die kommende TKB-Fachta- gung soll am 19. März 2024 im Kölner Mater- nushaus stattfinden.
Anwendungsnorm für Spachtelmasse: Die
TKB vertritt die Auffassung, dass Spachtelmas-
sen keine Estriche sind und trieb deshalb die
Norm DIN 53298-1 „Bodenspachtelmassen“
voran. Tatsächlich tragen viele Spachtelmassen
eine CE-Kennzeichnung für Estriche, sodass TKB-Merkblatt 11). sich der Estrich-Normungsausschuss für diese
Produkte verantwortlich sieht. In diesem Fall gab es sogar 200 Einsprüche. Es wird in einigen Wo- chen mit einer Veröffentlichung gerechnet. Ver- schiedene Verbände haben laut Dr. Arnold eine Schlichtung beantragt. Die TKB argumentiert:
„Um Spachtelmassen von Estrichen abzugrenzen, wird auf deren Schichtdicke abgestellt. Spach- telmassen werden in dünnen Schichten bis ma- ximal 20 mm aufgebracht.“ Alles, was darüber liegt, sei ein Estrich.
TKB-Merkblatt 8: Dieses beschäftigt sich mit der Untergrundvorbereitung. Geplant war ein gemeinsames Merkblatt mit dem BEB, das laut
TKB-Merkblatt 14: Dieses behandelt Schnell- zementestriche und Estriche mit Estrichzusatz- mitteln. Es ist mit Stand November 2022 neu herausgegeben worden.
TKB-Merkblatt 20: Thema sind übliche Son- derkonstruktionen – Sammlung häufig ange- wandter Sonderkonstruktionen. Hier wurde der juristische Hintergrund deutlich erweitert und als weitere Sonderkonstruktion die Verlegung Belag auf Belag ergänzt.
TKB-Merkblatt 21: Dieses neue Merkblatt be- handelt das Kleben von elastischen Bodenbelä-
6. Dr. Klaus Kersting, Referent Gefahrstoffe BG Bau
Reaktive Verlegewerkstoffe – Aktuelle Entwicklungen
Zu den reaktiven Systemen zählen Diisocyana- te (reagieren zu Polyurethanen), Epoxidharze und Methoxysilanhaltige Polymere (wie Silan-Parkett- kleber), die bei Parkett- und Bodenverlegearbeiten eingesetzt werden. Dr. Klaus Kersting sensibilisier- te dafür, dass die drei Systeme bei unsachgemäßer Anwendung Erkrankungen auslösen können. Ep- oxidharze können zu Reizungen der Haut und zu allergischen Reaktionen dieser Haut führen. Deshalb muss ihr Einsatz auf technisch erforderliche Anwen- dungen beschränkt bleiben. Diisocyanate hingegen führen nur sehr selten zu Erkrankungen, sodass ihre Verwendung weiterhin grundsätzlich empfohlen wird. Die Berufsgenossenschaft Bau rät Verarbeitern
BELAG + TECHNIK
 www.fussboden.tech
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von Epoxidharzen und Diisocyanaten zum Einsatz einer Schutzbrille, geeigneter Handschuhe – und für den Fall des Mischens zu einer Schutzhose. Vor der Verwendung von Diisocyanaten muss der Ver- arbeiter bis zum Stichtag am 24. August 2023 eine Schulung absolvieren. Weitere Informationen unter ❱❱ www.bgbau.de/isocyanate.
Silanmodifizierte Produkte sind in die Gefahrklassen Giscode RS10 und RS20 klassifiziert. Sie sind kenn- zeichnungsfrei und setzen bei und nach der Verarbei- tung Methanol frei. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) wird bei Klebstoffen eingehalten, bei Grundierungen hingegen überschritten.
Dr. Klaus Kersting, BG Bau




































































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