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 BREXIT
   Einfuhrverfahren für EU-Waren in drei Stufen
Die Abwicklung der Einfuhr von Waren aus der EU nach Großbritannien wird seit Jahresbeginn 2021 stufenweise eingeführt. Unternehmen wird damit ein längerer Zeitraum eingeräumt, die Importan­ forderungen in ihre Unternehmensabwicklungen einzubinden, teilte der britische Zoll bereits Ende 2020 mit.
Von Januar bis Juli 2021 werden die Verfahren in drei Stufen umgesetzt:
1seit Januar 2021
Für die Einfuhr von Waren können Importeu­ re Dokumente mit Mindestangaben vorlegen und die Zollformalitäten bis zu sechs Monate später vervollständigen. Bei eventuell anfallenden Zöllen und Abgaben kann ein Aufschub gewährt werden, bis die Zollformalitäten abgeschlossen sind. Ein Konto zur Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer ist einzurichten. An den Grenzstellen bzw. zugelasse­ nen Plätzen werden Warenkontrollen bei lebenden Tieren durchgeführt. Diese müssen zudem vorab angemeldet werden.
2ab April 2021
Alle Produkte tierischen Ursprungs sowie
alle regulierten Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen einer Vorabanmeldung. Alle relevanten Dokumente und Gesundheitszeugnisse sind vorzulegen.
3ab Juli 2021
Für alle Waren sind vom Importeur die Import­ erklärungen zu erstellen und die anfallenden Zölle zu entrichten. Sämtliche Gesundheits­ und Sicher­ heitszertifikate sind während der Importprüfung und der Entnahme von Warenproben vorzulegen. Die Kontrolle von Tier­ und Pflanzenimporten erfolgt direkt an den britischen Grenzkontrollstellen.
Am 13. Juli 2020 hat die britische Regierung hierzu das UK Border Operating Model veröffentlicht. Es soll Klarheit und Sicherheit schaffen und enthält technische Einzelheiten zu den Abläufen an der Grenze zur EU nach Ende der Übergangsphase.
Es wird geklärt, auf was sich Händler, Spediteure, Häfen und Frachtführer einstellen müssen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Britischen Regierung.
CARSTEN SIEVERS
Geschäftsführer Hamburger Feinfrost Hamburg
Wir exportieren nicht ins Vereinigte
Königreich und kaufen von dort auch nur sehr vereinzelt ein. Wir hatten bewusst so disponiert, dass wir zu Beginn dieses Jahres nicht gleich mit möglichen
Komplikationen konfrontiert werden.“
ERIN PRIDDLE
Nordeuropa-Direktorin
Marine Stewardship Councils (MSC)
Das Ende 2020 abgeschlossene Han- dels- und Kooperationsabkommen zwi- schen der EU und Großbritannien hat
die potentiellen Brexit-Risiken für MSC-zertifizierte Fische- reien signifikant verringert. Denn das Abkommen schafft für die Übergangsperiode bis 2026 einen Rahmen, in dem die kommenden Diskussionen um Fangmengen, Fangquoten und Zugangsrechte zu Fanggebieten stattfinden können. Nun wird entscheidend sein, dass es mittels dieses Abkom- mens gelingt, die nachhaltige Befischung der europäischen Gewässer sicherzustellen und die Übergangszeit bis 2026 in diesem Sinne positiv zu überbrücken.
Größere Brexit bedingte Probleme in Bezug auf die MSC- Zertifizierung von Fischereien sind uns bis dato allerdings nicht bekannt. Die größte Herausforderung für MSC-zerti- fizierte Fischereien im Zusammenhang mit dem Brexit liegt aktuell in der Frage, inwieweit es den beiden Parteien – EU und UK – gelingen wird, das im Dezember geschlossene Abkommen effektiv im Sinne des Bestandsschutzes und der nachhaltigen Befischung europäischer Meeresregionen umzusetzen. Es gilt, gemeinsam ein Governance-System zu schaffen, das in der Lage ist, die Fischbestände in unseren Meeren zu schützen und Streitigkeiten, etwa hinsichtlich des Zugangs zu den Fanggebieten oder der Quotenauftei- lung, zu lösen.“
FREDERICK FIEDLER
Geschäftsführer (Einkauf)
H.-J. Fiedler Meeresdelikatessen Bremerhaven
Da von uns in den ersten Monaten des
neuen Jahres wenig importiert wird und wir notfalls auf Artikel anderer Herkunft ausweichen können, hat der Brexit bei uns nicht zu zeitlichem Mehrauf- wand oder erhöhten Kosten geführt. Lieferschwierigkeiten
gibt es teilweise bei Lachs aus Schottland.“
  www.fischmagazin.de
FischMagazin 2/2021 39



































































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