Page 60 - WRP-05-2020
P. 60

   „Es geht darum, für die Kunden betriebs­ fähig zu bleiben und sie mit hygienisch einwand­ freien
Textilien
versorgen
zu können“
Achim Paul, Geschäftsführer Sitex
ins Zentrum ihrer Betriebspolitik rücken. Dabei geht es sowohl um den Schutz der Mitarbeiter im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeits- schutzgesetz als auch um die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit. Es bestand die Gefahr, dass ein infi- zierter Mitarbeiter mehrere Kollegen angesteckt haben könnte und deshalb ganze Arbeitsumgebungen bezie- hungsweise die Produktionsmitarbeiter eines ganzen Betriebes sich in Quarantäne begeben müssen.
Es geht darum, so Achim Paul, Geschäftsführer Sitex, für die Kunden betriebsfähig zu bleiben und sie mit hy- gienisch einwandfreien Textilien versorgen zu können (zu den Maßnahmen bei Sitex vgl. das Kurzinterview mit Achim Paul „Infektiöse Wäsche ist unser Kernge- schäft“). Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit machten Gesundheitskontrollen wie zum Beispiel Fiebermessungen notwendig und die Umstrukturierung der Arbeitsorganisation und der Ab- läufe, um Kontakte der Mitarbeiter untereinander und mit Externen zu minimieren. Die Kontaktminimierung und das Distanzgebot von 1,5 Metern sind die Leitlini- en der Reorganisation von Produktion und Logistik.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
60 WRP 5 / 2020
www.wrp-textilpflege.de
TEXTIL | LEASING
Am 16. April – drei Wochen nach Einführung der Kon- taktbeschränkungen – verkündete Arbeitsminister Heil den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Er soll die Corona-Infektionsgefahr am Arbeitsplatz senken, aber auch mittelbare Pandemiefolgen erfassen und gilt unmittelbar für alle Betriebe, in denen „vor Ort“ gear- beitet wird, aber auch für das Homeoffice. Eine Nicht- beachtung kann Haftungsfolgen für Arbeitgeber nach sich ziehen.
Gestaltung von Arbeitsplatz und Sozialräumen
Das Arbeitsministerium hat in Kooperation mit Arbeit- geber- und Arbeitnehmerverbänden sowie mit den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder eine Reihe von Standards erarbeitet. Dazu gehören u.a.:
▶ Ein betriebliches Maßnahmenkonzept für vorüber- gehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Covid-19-Virus.
▶ Arbeitsplätze sind grundsätzlich so zu gestalten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Min- destabstand von 1,5 Metern zu anderen Mitarbei- tern halten können.
▶ Nach Möglichkeit sind die Arbeitsplätze durch Schutzvorrichtungen wie transparente Plastik- wände voneinander abzugrenzen. Zwingend sind solche Trennwände bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr.
▶ In Sanitärräumen, aber auch in anderen Gemein- schaftsräumen und Pausenräumen sind Seife, Handtuchspender und Desinfektionsspender zur Verfügung zu stellen.
▶ Die Betriebsräume sind in regelmäßigen, deutlich häufiger als sonst üblichen Abständen zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Gleiches gilt für Türklinken und Handläufe.
▶ Tische und Stühle sind in Kantinen mit ausreichen- dem Abstand aufzustellen
Servicefahrer
Für Paketdienste sieht das BMAS eine besonde- re Ausstattung der Fahrzeuge mit Utensilien zur Handhygiene, zur Desinfektion, mit Papiertüchern und Müllbeuteln vor. Bei der Tourenplanung ist die Möglichkeit der Nutzung sanitärer Einrichtungen und in diesem Zusammenhang die Schließung vieler öffentlich zugänglicher Toiletten und Waschräume













































































   58   59   60   61   62