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 Kleiner Fehler GROSSER SCHADEN
  Zwischen der Hohlboden-Tragschicht und der Porenbetonmauer war wie geplant keine Bewegungsfuge ausgebildet. Auch am gegenüberliegenden Gangende wurde in gleicher Weise gearbeitet.
Am Brandschott ist links der stumpfe Hohlbodenanschluss gangseitig zu sehen. Im Vergleich dazu befindet sich rechts eine Bewegungsfuge zwischen Brandschott und Hohlboden.
im Bodenbelag montiert wurden, war zu erkennen, dass der Fugenraum zwischen Hohlboden und Brandschott in Teilbereichen mit Spachtelmasse gefüllt war, wo- durch es zu weiteren Behinderungen der Längenände- rungen in der Hohlbodenkonstruktion gekommen ist. Das Winkelprofil auf der Seite der Verteilerfläche war dadurch aus der Spachtelung gerissen und lag hohl. Das hat im Bereich der Bewegungsfuge zu den Belagsablö- sungen und Beulenbildungen im Linoleum geführt.
Verantwortlichkeit
Planer und Bodenleger haften
Das Regeldetail des Hohlbodenherstellers sieht vor, dass die Brandschotts bis unter die durchge- hende Hohlboden-Tragschicht geführt und die da- bei entstehende Fuge zwischen Brandschott und Hohlboden-Tragschicht mit einer komprimier- ten Mineralfaserdämmung abgedichtet wird. Da- durch sind die unbehinderte Verformbarkeit der
Der Autor
Dipl.-Ing. Burkhard Prechel ist von der HWK Dresden ö.b.u.v. Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk und das
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk.
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Hohlboden-Tragschicht und die Rauchdichtigkeit der Abschottung gegeben.
Den Unterlagen aus der Bauzeit war zu entnehmen, dass der Hohlbodenbauer Bedenken gegen die ge- plante Art der Ausführung angemeldet hat. Er schlug alternativ vor, beidseitig des Brandschotts eine Bewe- gungsfuge anzuordnen. Auch der Bodenleger zeigte im Rahmen einer Bedenkenanmeldung an, dass die Hohlboden-Tragschicht gegen das massive Bauteil des Brandschotts drückt und hier eine Bewegungsfuge er- forderlich wäre.
Der Planer bestand aber aus optischen Gründen darauf, dass an den Brandschotts nur die Bewe- gungsfuge ausgeführt wird, die sich unterhalb des Türblattes befindet und im geschlossenen Zustand der Tür durch diese verdeckt wird. Die Bedenkenan- meldungen liefen also ins Leere und es wurde eine AusführunggemäßPlanungangeordnet.Somitliegt die Verantwortung für den Schaden hauptsächlich beim Planer.
In anderen, zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung nicht zugänglichen Bereichen, war es durch die be- hinderten Längenänderungen zu einer Zerstörung der Porenbetonmauer gekommen. Die Längenän- derungen der Hohlboden-Tragschicht führten dort zu einem Abscheren der Mauerkrone mit Bruch im Porenbeton. Die festgestellten Mörtelbrücken unter- halb der Winkelprofile und die daraus resultierenden Schienen- und Belagsablösungen waren dem Verant- wortungsbereich des Bodenlegers zuzuordnen. Sie behinderten mit einem geringen Verursachungsan- teil aber auch die Längenänderung der Hohlboden- Tragschichten mit.
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