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 Nachhaltigkeit
Abfallwirtschaft
Bundestag beschließt Novelle
des Verpackungsgesetzes
Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen verkaufen, müssen ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Essen über Liefer- dienste nach Hause gebracht wird. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. Ab 2025 sollen PET-Einweggetränkeflaschen
zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen.
Ich will Mehrweg zum neuen Standard machen. Mit mehr Mehrwegverpa­ ckungen werden wir die Verpackungs­
flut vor allem im To­Go­Bereich wirksam eindämmen“, so Bundesumweltministe­ rin Svenja Schulze.
Die Novelle des Verpackungsgesetzes er­ möglicht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackun­ gen zu erhalten. Dabei gilt: Die Mehrweg­ variante darf nicht teurer sein als das glei­ che Produkt in einer Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrö­ ßen eines To­Go­Getränks entsprechen­ de Mehrwegbecher zur Verfügung ste­ hen. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf­Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quad­ ratmetern haben. Sie müssen ihren Kun­ dinnen und Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.
Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesno­ velle beendet die bisherigen Ausnah­ meregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Koh­ lensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft
Bundesumweltministerin Svenja Schulze will mit der Novelle des Verpackungsgesetzes Mehrweg zum neuen Standard machen und die Verpa- ckungsflut vor allem im To-Go-Bereich eindämmen.
ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künf­ tig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränke­ flasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischge­ tränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackun­ gen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.
Schulze: „Die Ausweitung der Pfand­ pflicht macht das Pfand für alle Verbrau­ cherinnen und Verbraucher besser ver­ ständlich. Denn zukünftig heißt es ein­ fach: Auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt. So sorgen wir auch für weniger
Umweltverschmutzung. Die Pfandpflicht unterstützt auch ein hochwertiges Re­ cycling: Flaschen aus Kunststoff werden sortenrein gesammelt und können so leichter zu neuen Flaschen verarbeitet werden. So schaffen wir funktionierende Kreisläufe.“
Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET­Einweg­ getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automa­ tisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die Hersteller kön­ nen dabei selbst entscheiden, ob sie die­ se Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Fla­ schenproduktion erfüllen möchten. Da­ rüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müs­ sen Betreiberinnen und Betreiber von Online­Marktplätzen sowie Fulfillment­ Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ih­ rer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben.
Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgeset­ zes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften werden dann be­ reits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.
 38 FleischMagazin 6/2021
FOTO: BMU/SASCHA HILGERS

















































































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