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Aktuell
   Kreussler, Dr. Manfred Seiter, Technischer Leiter Textile Care:
„Für Verfahren in Lösemittel gibt es schlicht keine Testver­ fahren, die für eine desinfizie­ rende Auslobung nach Biozid­ verordnung notwendig wären.“
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 Können mit Coronaviren kontaminie2rte Textilien in der Textilreinigung im Lösemittel desinfizierend aufbereitet werden ?
Büfa, Dr. Alexander Rohde
Grundsätzlich ist die desinfizierende Aufarbeitung nur durch anerkannte Desinfektionsverfahren gewährleistet. Stand heute gibt es für Textilien kei- ne desinfizierenden Reinigungsverfahren in nicht wässrigen Lösemitteln. Wenn man eine Desinfektion durchführen will, muss somit auf validierte Desinfektionsverfahren – im Falle von Viren auf viruzide Verfahren – zu- rückgegriffen werden. Das soll nicht heißen, dass es nicht auch im Löse- mittel möglich wäre. Aber es gibt nicht einmal ein standardisiertes Prüfver- fahren auf viruzide Wirkung von Textilreinigungsverfahren, deshalb kann solch ein Verfahren auch nicht validiert werden. Bis auf weiteres muss für die Desinfektion auf die frei programmierbare professionelle Waschschleu- dermaschine mit entsprechenden Verfahren zurückgegriffen werden.
Kreussler, Dr. Manfred Seiter
Bei Waschverfahren gibt es anerkannte Testverfahren, mit denen eine des- infizierende Wirkung des Prozesses überprüft werden kann. Die viruzide Wirkung gegenüber Coronaviren schließt man aus der Wirkung gegenüber Referenzviren, die beispielhaft für alle Viren dieses Typs stehen. Die Tex- tilpflege in Lösungsmitteln kann in Ermangelung existierender Standards und Normen zu Desinfektion entsprechend der EU-Biozidverordnung dazu nicht werben. Das Normenwerk der EU-Biozidverordnung wurde auf der früheren Pestizidverordnung aufgebaut und umfasst nun 22 völlig un- terschiedliche Bereiche. Bei dieser Mammutaufgabe wurde die Lösemit- telreinigung hinsichtlich der Standards nicht zufriedenstellend abgebildet. Für Verfahren in Lösemittel gibt es schlicht keine Testverfahren, die für eine desinfizierende Auslobung nach Biozidverordnung notwendig wären.
Man kann auch nicht die wässrigen Verfahren und Standards einfach auf solche in organischen Lösemitteln übertragen. Somit kann man zwar da- von ausgehen, dass die Chemischreinigung zu einer hygienischen Auf- bereitung hochwertiger Textilien beiträgt. Aber eine Desinfektion, wie sie die Europäische Biozidverordnung verlangt, ist in der Lösemittelreinigung aufgrund der oben aufgeführten Fakten nicht möglich.
Seitz, Dr. Ralf Döring
Eine verlässliche, sichere Inaktivierung von Viren ist in der Fachwelt nur über entsprechende geprüfte Waschverfahren möglich. Das funktioniert aber auch für Oberbekleidung in der Nassreinigung mit unserem Viva Lana/ Viva Duox-Verfahren. Ich vermute aber, dass die Textilreinigung im Lösemittel das Coronavirus ebenfalls in großem Maße inaktiviert. Die Trocknungsbedingungen mit einer hohen Temperatur und Trockenheit sind für ein Coronavirus extrem ungünstige Bedingungen. Leider gibt es keine anerkannte Methode zum Nachweis von aktiven Viren auf Textilien.






















































































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