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 Verbandsinformationen für den Estrichleger
IBF: Sachverständigengespräche über Risse im Sichtestrich
Das Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Trois- dorf (IBF) führt in regelmäßigen Abständen Sachverständigen- treffen in Form einer lockeren Gesprächsrunde durch, die keine Seminarveranstaltung im herkömmlichen Sinne darstellen sollen. Die 24. Troisdorfer-Sachverständigengespräche am 19. April 2024 wenden sich dabei vor allem an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Gewerke Estrich, Bodenbelag, Fliesen, Parkett und Industrieböden.
Ziel der Veranstaltung soll dabei auch weiterhin sein, die Sachver- ständigen zusammenzuführen und dazu beizutragen, sachverstän- digenseits zu möglichst gemeinsamen Aussagen bei nicht eindeutig geregelten Sachverhalten zu gelangen. Die Themen sollen dabei nur kurz präsentiert, dafür aber in der Sachverständigenrunde ausführ- lich diskutiert werden.
Geplante Themen sind folgende:
- Baubegleitende Qualitätskontrolle durch den Sachverständigen – ja oder nein ?
- Planungsaufgaben (Fußbodenaufbauten/Fugenplanung) durch den Sachverständigen – ja oder nein ?
- Ausführung bodengleicher Duschen – welche Konstruktion ist die Beste ?
- Risse im zementgebundenen Sichtestrich – wieviel kann toleriert werden ?
- Netzartige Risse in Betonbodenplatten – problematisch oder nicht ?
- Schäden an Reaktionsharzbeschichtungen in Lebensmittelbetrieben
- Bewertung der Oberflächenfestigkeit durch Gitterritz- und Drahtbürstenprüfung seitens des Sachverständigen ausreichend ?
Die Teilnahmegebühr beträgt 115 EUR. Anmeldung per Fax unter 0 22 41 / 3 97 39-89 oder E-Mail an: info@ibf-troisdorf.de.
BEB: Arbeits- und Hinweisblatt zu Maß- und Ebenheitstoleranzen bleibt unverändert
Das Arbeits- und Hinweisblatt des Bundesverbands Estrich und Be- lag (BEB) unter der Nummer 9.2 wurde aufgrund von Kommentaren des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) durch den Vorstand des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) zeitwei- lig zurückgezogen. Am 9. Januar 2024 fand im Rahmen einer Sitzung des BEB-Arbeitskreises Sachverständige eine Beratung zu diesem Hinweisblatt statt, an der auch die Mitglieder des BVPF-Vorstands mit Bundesinnungsmeister Manfred Weber und seinem Stellvertreter Ralf Wollenberg sowie der Vorsitzende des Technischen Ausschusses im Fachverband Fliesen und Naturstein (FFN), Bernd Stahl, teilnahmen.
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Das BEB-Arbeits-
und Hinweisblatt zu Maß- und Ebenheits- toleranzen 9.2 hat
weiter Gültigkeit und kann im Webshop herun- tergeladen werden unter: ❱❱ www.beb-online.de.
Im Rahmen dieser Besprechung wurde vorgetragen, dass der Punkt 2.2 „Übertragung von Höhenbezugspunkten und Meterrissen“ in der praktischen Anwendung zum Teil fehlinterpretiert werden könnte, wodurch die Verantwortlichkeit falsch zugeordnet werde. Daraus werde dann unter Umständen eine zusätzliche Prüfpflicht für das jeweilige den Bodenbelag verlegende Gewerk generiert.
Daher weist der BEB-Arbeitskreis Sachverständige noch einmal auf folgenden Sachverhalt hin: „Die Übertragung der bauseits vor- gegebenen Höhenbezugspunkte und Meterrisse in den jeweiligen Ausführungsbereich der Estricharbeiten liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Estrichlegers. Für den Boden-, Parkett-, Fliesen-, Natur- und/oder Betonwerksteinleger besteht keine Prüf- pflicht für die Höhenlage des Estrichs in Bezug auf den vorgegebe- nen Höhenbezugspunkt/Meterriss.“
Aufgrund des Baufortschrittes und ggf. bereits erfolgter Malerar- beiten sind die vom Estrichleger übertragenen Hilfshöhenpunkte oftmals bereits überdeckt – und damit nicht mehr vorhanden und prüfbar. Alle anderen für die oben genannten den jeweiligen Boden- belag verlegenden Gewerke gültigen Prüfpflichten bleiben davon unberührt.
Vom Planer sind die erforderlichen Aufbauhöhen für den jeweils zu verlegenden Bodenbelag bei der Festlegung der Estrichhöhen und der Montagehöhen von Einbauteilen zu berücksichtigen. Weitere Anmerkungen wurden durch den Arbeitskreis Sachverständige be- arbeitet und als inhaltlich und technisch nicht relevant angesehen. Redaktionelle Anpassungen werden bei der nächsten turnusmäßi- gen Überarbeitung des Arbeits- und Hinweisblattes vorgenommen.
Das im Januar 2023 veröffentlichte Arbeits- und Hinweisblatt bleibt somit unverändert und ist wieder im Web-Shop des BEB erhältlich unter ❱❱ www.beb-online.de. Diese Pressemitteilung sollte ergän- zend in die Beurteilung von Sachverhalten einbezogen werden. Die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung erfolgt mit Zustimmung des Fachverbands Fliesen und Naturstein.
   Foto: BEB
 SN-Home.de









































































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