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          HYGIENE
 Hygiene und Betriebssicherheit
Anforderungen an Betriebsstätten,
Maschinen und Geräte
Wo Lebensmittel hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, ist die besondere Sorgfalt eine Selbstverständlichkeit. Dies gilt ganz besonders bei allen Waren, die so empfindlich sind, dass sie ein permanent hygieni- sches Umfeld voraussetzen. Eine Prämisse, die speziell für den Umgang
mit Fischerzeugnissen zutrifft. Bei Betriebsstätten, Maschinen und Geräten gilt es in Bezug auf Hygiene und Betriebssicherheit einiges zu beachten.
Um eine nachteilige Beeinflus- sung der Produkte zu vermei- den, sind bestimmte konst- ruktive und bauliche Anforderungen an Betriebsstätten, Räumlichkeiten, Maschinen und Geräte zu stellen. Das gilt sowohl bei der Planung von Neu- bauten als auch bei der Modernisie- rung älterer Produktionsstätten.
Standortwahl
Die Wahl des Standortes einer neuen Produktionsstätte ist auch für die Ein- haltung der vorgeschriebenen Hygiene
von großer Bedeutung. Der Bau sollte sich möglichst abseits von Gebieten befinden, an denen mit einer erhöh- ten Gefahr der Verunreinigung für die produzierten Lebensmittel gerechnet werden muss. Das sind zum Beispiel Gebiete mit hoher Umweltverschmut- zung, größeren Industrieanlagen, Müllkippen oder ähnlichem. Ansons- ten drohen erhebliche technische und finanzielle Aufwendungen (Luftfilter, geschlossenes System usw.), um eine nachteilige Beeinflussung der Lebens- mittel auszuschließen.
Auslegung und Anordnung
der Räumlichkeiten
Die Arbeitsbereiche müssen ausrei- chend groß sein, um ein hygienisches Arbeiten und Reinigen der Anlagen zu ermöglichen. Deshalb sollten Geräte und Maschinen nicht an der Wand ste- hen, damit Verschmutzungen der An- lage auch an der Wandseite beseitigt werden können.
Die Anordnung der Räume und Ar- beitsbereiche ist so zu wählen, dass hy- gienisch saubere – so genannte weiße
66 FischMagazin 11/2020
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