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 Fachteil Werkverträge
PHW-Gruppe
Werkvertragsbeschäftigte werden übernommen
Die PHW-Gruppe wird ihre über Werk- verträge beschäftigten Mitarbeiter in den für die Geflügelfleischerzeugung maß- geblichen Bereichen in ein festes Anstel- lungsverhältnis übernehmen. Im Rahmen von Werkverträgen sind innerhalb der ge- samten PHW-Gruppe insgesamt rund 20 Prozent der Mitarbeiter über ein Werkver- tragsunternehmen beschäftigt.
PHW-Vorstandsvorsitzender Peter Wesjohann: „Wir haben diese Quote in den vergangenen Jahren bereits schrittweise reduziert, waren einer der Erstunterzeich- ner der Selbstverpflichtung der Fleisch- wirtschaft, haben viele Veränderungen in
Peter Wesjohann, Vorstandsvorsit- zender der PHW-Gruppe.
dieser Branche maßgeblich vorangetrie- ben und dokumentieren unsere Nachhal- tigkeitsbestrebungen transparent unter anderem über den ZNU-Standard und den gesellschaftlichen Diskurs, den wir mit un- seren Stakeholdern führen. Für uns ist die bevorstehende Transformation daher die logische Ableitung aus unserer aktuellen Unternehmensausrichtung und ein weite- rer Meilenstein.“
Im abgelaufenen Geschäftsjahr (Stichtag 30.06.2019) erzielte die PHW-Gruppe über alle Geschäftsbereiche einen Umsatz von 2,68 Mrd. Euro, die Mitarbeiterzahl lag bei 7.032.
    Zentralverband der Geflügelwirtschaft
Forderung nach flexibler Arbeitnehmerüberlassung, Verzicht auf Werkverträge
Die deutsche Schlachtgeflügelwirtschaft will ab spätestens Anfang 2021 auf Werk- verträge in der Schlachtung, Zerlegung und Verpackung verzichten, worauf sich die im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) organisierten Unternehmen verständigt haben. Drin- gend erforderlich sei laut Verband indes das arbeitsrechtliche Instrument der Ar- beitnehmerüberlassung: „Unsere Unter- nehmen sind auf eine gewisse Flexibilität bei der Zahl der Mitarbeiter zwingend angewiesen, um auf die Nachfragesitua- tion des Lebensmitteleinzelhandels an- gemessen reagieren zu können“, stellt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke klar. „Grillsaison, Urlaubszeit, Weihnachtsge- schäft – es gibt einen klaren saisonalen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften in den Schlachtereien. Wir brauchen die Arbeitnehmerüberlassung, um diesen Bedarf auffangen zu können.“ Um für mehr Sicherheit und Transparenz zu sorgen, wird die Dokumentation der Ar- beitszeit der Leiharbeitnehmer durch
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eine verpflichtende digitale Zeiterfassung sichergestellt.
Zu dem vom Bundeskabinett beschlos- senen Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen, Arbeitnehmerüberlassung und Unternehmenskooperation in der Fleischwirtschaft erklärte Friedrich-Otto Ripke: „Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundes- arbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf die in unserem Rechtsstaat gel- tenden ökonomischen und juristischen Grundlagen über Bord geworfen hat. Das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation ist un- verhältnismäßig und gefährdet Arbeits- plätze. Die Bundesregierung nimmt einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zuge- sicherte, marktwirtschaftliche Grund- prinzipien weg. Klar ist, unsere Branche wird zukünftig auf Werkverträge – unab- hängig eines gesetzlichen Verbotes – ver- zichten. Und wir haben der Politik und
den Gewerkschaften ein sogar noch weit- reichenderes Angebot gemacht: ein ver- bindlicher Flächentarifvertrag. Zwingend ist aber das Instrument der Arbeitnehme- rüberlassung, damit Betriebe flexibel auf saisonale Spitzen reagieren können. Dar- über hinaus hebelt das Verbot von Unter- nehmenskooperation unter anderem le- bensmittelhygienerechtliche Fakten aus. Minister Heil ignoriert all das und nimmt in Kauf, dass ein ganzer Wirtschaftszweig mit tausenden Arbeitsplätzen in Deutsch- land existenzgefährdet und dem Import ausländischer Fleischerzeugnisse Tür und Tor geöffnet wird. Aus Sicht der deutschen Geflügelwirtschaft ist klar: Neben der Ver- letzung marktwirtschaftlicher Prinzipien im Gesetzentwurf wurde hier auch die not- wendige Sorgfaltspflicht, die einem jedem deutschen Gesetz zugrunde liegen muss, auf das Gröbste verletzt. Wir appellieren an die Vernunft und Sachlichkeit der Abge- ordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Fehler zu korrigieren.“
FOTO: PHW-GRUPPE.DE



















































































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